Regierungsrat Heiniger und der Ausverkauf der öffentlichen Gesundheitsversorgung Vol. 2: Die Psychiatrien

Das Kan­tonss­pi­tal Win­ter­thur (KSW) war der erste Streich, doch der zweite folgt so­gleich: Der Re­gie­rungs­rat plant nun auch die In­te­grierte Psych­ia­trie Win­ter­thur (ipw) in eine Ak­ti­en­ge­sell­schaft um­zu­wan­deln. Die­ser äus­serst sen­si­ble Be­reich der Grund­ver­sor­gung von psy­chisch kran­ken Men­schen darf der Staat aber nicht aus der Hand ge­ben.

Es kann Ge­sund­heits­di­rek­tor Hei­ni­ger nicht schnell genug ge­hen: Kaum ist die KS­W–Pri­va­ti­sie­rungs­vor­lage in der Ver­nehm­las­sung kommt mit der ipw die Psych­ia­trie an die Rei­he. Den Steil­pass für die­sen Be­schluss er­hielt der Ge­sund­heits­di­rek­tor nicht zu­letzt durch eine Mo­tion der bür­ger­li­chen Mehr­heit des Kan­tons­ra­tes, wel­che zu­sam­men mit Re­gie­rungs­rat Hei­ni­ger an vor­ders­ter Front für den kurz- bis mit­tel­fris­ti­gen Ver­kauf der Ge­sund­heits­in­sti­tu­tio­nen an ge­win­n­ori­en­tierte Un­ter­neh­men ein­steht.

 

Die psych­ia­tri­sche Akut­ver­sor­gung ist ein äus­serst sen­si­bler Be­reich. Ihn an ge­win­n­ori­en­tierte Ge­sund­heits­fir­men zu ver­kau­fen ist un­so­zial, un­ver­ant­wort­lich und ge­fähr­lich. Wir brau­chen wei­ter­hin die Ge­währ­leis­tung einer guten Ver­sor­gung durch die öf­fent­li­che Hand. Die SP wird auch die­sen Schritt hin zu einem pri­va­ti­sier­ten Ge­sund­heits­we­sens bekämp­fen und ge­ge­be­nen­falls ein Re­fe­ren­dum prü­fen.

 

Dem Vor­ha­ben, die Psych­ia­tri­sche Uni­kli­nik Zürich und den Kin­der- und Ju­gend­psych­ia­tri­schen Dienst (KJPD) zu­sam­men in eine öf­fent­lich-recht­li­che An­stalt zu über­führen, steht die SP skep­tisch ge­genü­ber. Für das Per­so­nal sind Aus­glie­de­run­gen viel­fach mit Ver­schlech­te­run­gen der Ar­beits­be­din­gun­gen ver­bun­den und hin­sicht­lich der „Fu­sion“ von zwei sehr in­di­vi­du­el­len Ver­sor­gungs­be­rei­chen der Psych­ia­trie be­steht zu­sätz­lich die Ge­fahr des Qua­litäts­ver­lus­tes in der Ver­sor­gung. Der KJPD muss des­halb un­se­rer Mei­nung nach eine ei­genstän­dige Ein­heit blei­ben.