Ein weiterer Schritt für mehr Selbstbestimmung

Die SP freut sich über die einstimmige Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welches auf eine von der SP mitunterzeichneten Motion zurück geht. Das Gesetz ist ein erster Schritt in der konkreten Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz bedeutet in der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit einer Behinderung einen Paradigmenwechsel: weg von der Objektfinanzierung von Institutionen hin zur sogenannten Subjektfinanzierung. Menschen, welche auf Unterstützung angewiesen sind, sollen in Zukunft vermehrt selbst bestimmen können, ob sie allein, in einer Wohnung mit Familie oder Freunden oder in einer Institution leben möchten.

 

Die Kommission hat einstimmig den Anträgen zu einer weiteren Verbesserung des Gesetzesentwurfs zugestimmt, darunter auch einige Anträge der SP: Menschen mit Behinderungen sollen auch mit Privatpersonen, z.B. mit Familienangehörigen, Bekannte oder Freunden, Leistungsverträge für Unterstützungsleistungen abschliessen können. Zudem besteht nun auch die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung, die vom Bund mit Assistenzbeiträgen unterstützt werden, anstelle von Vouchern einen Geldbetrag zur Selbstverwaltung zu gewähren, welchen sie den leistungserbringenden Personen auszahlen können.

 

Die SP möchte jedoch in der Selbstbestimmung noch einen Schritt weiter gehen und den betroffenen Personen mit Assistenzbeiträgen den gesamten Geldbetrag in der Höhe des vollen Leistungsanspruchs auszahlen und auf Voucher verzichten. Echte Selbstbestimmung gibt es dann, wenn Menschen mit einer Behinderung die Mittel zur eigenen Verfügung erhalten und ihnen – wie allen anderen Menschen auch – das Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie diese in eigener Verantwortung einsetzen können. Die SP hofft, für diesen Minderheitsantrag im Kantonsrat eine Mehrheit zu erhalten.